24h - Lieferantenwechsel
Neue Fristen bei Anmeldung und Abmeldung.
Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters innerhalb eines Werktags möglich sein.
Grundsätzlich bleibt der Ablauf eines Anbieterwechsels gleich. Neu ist jedoch, dass die technischen
Prozesse zur Anmeldung beim Netzbetreiber innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein müssen.

> Umzug: An- und Abmeldung nur noch im Voraus
Ab sofort sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Statt wie bisher bis zu sechs
Wochen rückwirkend, müssen Umzüge jetzt im Voraus gemeldet werden – idealerweise mindestens
14 Tage vorher. (Am Beispiel erklärt)
> Vertragsbedingungen bleiben gleich
Die beschleunigten Prozesse haben keinen Einfluss auf Ihre Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Auch wenn der Wechsel nun innerhalb von 24 Stunden möglich ist, gelten die bestehenden vertraglichen
Regelungen weiterhin. (Details)
> MaLo-ID statt Zählernummer
Künftig wird neben der Zählernummer auch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) eine wichtige Rolle spielen. Diese eindeutige Kennung Ihrer Verbrauchsstelle benötigen Sie zum Beispiel bei der An- oder Abmeldung – Sie finden sie in Ihren Vertragsunterlagen. (Was genau ist das?)
> Rechtliche Grundlage
Möglich wird das durch neue Vorgaben der Bundesnetzagentur, die eine einheitliche und digitalisierte
Kommunikation zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern vorschreibt. Die Änderungen ergeben
sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944. (Was es hierzu sonst noch zu wissen gibt!)

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten!
An- bzw. Abmeldung der Strombelieferung
Sie möchten einen neuen Stromanschluss anmelden? Dann bitte mindestens 14 Tage im Voraus mit
diesem Formular.
Sie möchten einen bestehenden Stromanschluss kündigen? Dann bitte mindestens 14 Tage vor Auszug
mit diesem Formular.