Wald und Wiese

Hinweis an alle Privatwaldbesitzer

Sollten Sie aus den o. g. Gründen über einen Verkauf Ihres Waldgrundstücks nachdenken oder Fragen zur Lage Ihres Grundstücks haben, so können sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Pflege von Hecken, Feldgehölzen und Bäumen

Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren in der Zeit vom 1. März bis 30. September keine Gehölzschnittarbeiten an Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen durchgeführt werden dürfen.

Mit dem Hund in der Natur:

Jetzt sollten Sie Ihren Hund anleinen