Allgemeine Kommunalwahlen am 08.03.2026
(Stichwahlen am 22.3.2026)

Am Sonntag, den 08.03.2026 finden bayernweit die Kommunalwahlen statt.

In Glattbach werden der Gemeinderat, der erste Bürgermeister sowie der Kreistag und die Landrätin bzw. der Landrat gewählt.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen:

Wer ist wahlberechtigt?
Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben,
  • in dem Wählerverzeichnis der Gemeinde Glattbach eingetragen sind,
  • seit mindestens zwei Monaten (08.01.2026) in der Gemeinde Glattbach eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in der Gemeinde Glattbach aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigungen
Wer in Glattbach abstimmen darf, erhält eine Wahlbenachrichtigung.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt ab dem 26. Januar 2026 (KW 5).
Wer bis zum 15. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt
wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit der Gemeinde Glattbach in Verbindung setzen.  

Wählen am Wahltag im Wahllokal
Sie können am Wahlsonntag, den 08.03.2026 von 8 Uhr bis 18 Uhr Ihre Stimmen im Wahllokal
abgeben.  

Wahllokal für alle drei Stimmbezirke der Gemeinde Glattbach ist die Grundschule, Am Scharfen Eck 3 in Glattbach.

Die entsprechenden Räume können Sie dem Aushang am Eingang des Wahllokals entnehmen.

Bitte bringen Sie zur Urnenwahl Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Sie können auch mit Wahlschein im Wahlraum wählen, wenn sie zunächst Briefwahlunterlagen
beantragt haben. Dafür benötigen Sie den Wahlschein, der Teil der Briefwahlunterlagen ist.  

Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen müssen, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung dort vorlegen.

In folgenden Fällen muss ein Nachweis über Ihre Identität gezeigt werden:

• Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht dabeihaben.
• Wenn Sie Briefwahl beantragt haben und mit Ihrem Wahlschein wählen möchten.
• Wenn der Wahlvorstand Zweifel an Ihrer Identität hat.
Als Nachweis kann der Personalausweis, Reisepass, Identitätsausweis oder Führerschein genutzt werden.

Stimmzettel und Stimmabgabe

Es gibt insgesamt 4 Stimmzettel:

  • einen gelben Stimmzettel für die Wahl des ersten Bürgermeisters,
  • einen grünen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats,
  • einen blauen Stimmzettel für die Wahl der Landrätin bzw. des Landrats und
  • einen weißen Stimmzettel für die Wahl des Kreistags.

Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen mit den Namen und Berufen aller kandidierenden Personen in nummerierter Reihenfolge (Listenplatz) aufgeführt.

Folgende Stimmenanzahl dürfen bei der jeweiligen Wahl vergeben werden:

  • Wahl des ersten Bürgermeisters: 1 Stimme
  • Wahl des Gemeinderats: 16 Stimmen
  • Wahl der Landrätin bzw. des Landrats: 1 Stimme
  • Wahl des Kreistags: 70 Stimmen

Die Stimmen bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl können durch verschiedene Möglichkeiten
vergeben werden:

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1. Stimmen frei verteilen

Für den Gemeinderat und den Kreistag können Sie Ihre Stimmen frei über den gesamten Stimmzettel verteilen und Personen bei verschiedenen Parteien und Wählergruppen ankreuzen. 
Das ist das sogenannte Panaschieren.
Außerdem können Sie einzelne Personen besonders unterstützen und ihnen nicht nur eine Stimme, sondern auch zwei, jedoch höchstens drei Stimmen geben.

Dazu können Sie den Namen mehrfach ankreuzen oder Sie schreiben die Zahl der Stimmen
(1, 2 oder 3) in das Kästchen neben den Namen. Das ist das sogenannte Kumulieren oder Häufeln.

Sie dürfen einer Person nicht mehr als drei Stimmen geben.

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2. Liste wählen

Wenn Sie Ihre Stimmen nicht frei verteilen wollen, können Sie auch einfach einen kompletten
Wahlvorschlag ohne Änderungen annehmen. Dazu machen Sie ein sogenanntes Listenkreuz ganz oben in den Kreis neben den Namen der Partei oder Wählergruppe. Die Stimmen werden dann in der nummerierten Reihenfolge an die Personen auf der angekreuzten Liste verteilt,
bis die Gesamtstimmenzahl aufgebraucht ist. Personen, die dort dreimal aufgeführt sind,
erhalten drei Stimmen. Personen, die dort zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei Stimmen.

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3. Liste wählen mit Änderungen

Auch wenn Sie ein Listenkreuz setzen, können Sie den Wahlvorschlag noch nach Ihrem Geschmack verändern. Sie können zum Beispiel einen oder mehrere Namen streichen. Diese Personen erhalten dann keine Stimme. Außerdem können Sie Personen auf der angekreuzten Liste besonders
unterstützen, indem Sie ihnen zwei oder drei Stimmen geben.

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4. Liste wählen und zusätzlich Stimmen frei verteilen

Auch eine Mischform ist möglich: Sie können eine Liste wählen (mit und ohne Änderungen) und zusätzlich noch Stimmen frei verteilen, indem Sie einzelnen Personen von anderen Parteien und Wählergruppen bis zu drei Stimmen geben. Bei der Auszählung werden immer zuerst die frei verteilten
Stimmen an die Einzelpersonen zusammengezählt. Die restlichen Stimmen bekommt dann die Partei oder Wählergruppe mit dem Listenkreuz. Dort werden sie an die Personen in der nummerierten
Reihenfolge verteilt, bis alle Reststimmen aufgebraucht sind. Achten Sie bitte genau darauf,
dass Sie die erlaubte Stimmenzahl nicht überschreiten. Zu viele Stimmen machen den gesamten Stimmzettel ungültig!

Briefwahl

Briefwahl kann beantragt werden, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. 

Auszählung:
Die Auszählung der drei Briefwahlbezirke erfolgt im Rathaus.
Beginn mit den Vorarbeiten ist am Wahltag, 08.03.2026 um 15 Uhr, mit anschließender
Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr. 

Wichtige Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt ab dem 26. Januar 2026.  

Anschließend haben Sie nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung verschiedene Möglichkeiten,
Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen:

Die Beantragung per QR-Code und Online-Formular ist ab Freitag, 30. Januar 2026 bis
Sonntag, 01. März 2026 möglich. Eine längere Online-Beantragung ist leider nicht möglich,
da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden.

  • Schriftlich mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung 
    (ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Glattbach senden)
     
  • Persönlich vor Ort  (im Rathaus Zimmer EG-01 oder EG-02 zu den allgemeinen Dienstzeiten. 
    Am Freitag, den 06. März 2026 bis spätestens 15 Uhr – aller Letzte Möglichkeit) 
    Wichtig: Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite ausfüllen!

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt,
muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen (Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen).  

Bitte beachten Sie, dass auch bei einer früheren Beantragung der Briefwahlunterlagen,
aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Versand bzw. die Ausgabe erst ab 16. Februar 2026 möglich ist. Die Postzustellung kann ab Versand bis zu sechs Werktage dauern. Auch eine persönliche Vorsprache im Rathaus mit Aushändigung der Unterlagen kann erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen.

Aufgrund der geringen Zeitspanne ab dem möglichen Zeitpunkt des Versands bzw. der Ausgabe der Unterlagen bis zur Wahl würden wir es sehr begrüßen, wenn die Beantragung der Briefwahlunterlagen baldmöglichst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen über den QR-Code oder das Online-Formular erfolgt. So können bereits Vorarbeiten unseres Meldeamtes durchgeführt werden und der Versand schnellstmöglich erfolgen.

Alle Wahlbriefe müssen bis spätestens 08. März 2026, 18 Uhr im Rathaus abgegeben bzw. 
eingeworfen werden!

Bekanntmachungen der Gemeinde Glattbach

Bekanntmachungen des Landratsamtes Aschaffenburg

Rechtliche Grundlagen für die Kommunalwahl sowie Infobroschüre des
Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

Sie haben weitere Fragen?

Das Wahlamt der Gemeinde Glattbach hilft Ihnen gerne weiter.

Schreiben Sie uns eine E-Mail (wahlen@glattbach.bayern.de) oder rufen Sie uns an
(Rufnummer: 06021/3491-21 Frau Sauer).