Im Gesetz steht, dass der werktägliche Lieferantenwechsel in 24 Stunden erst ab dem 1. Januar 2026 möglich sein muss. Warum wird dies nun schon früher umgesetzt?

Das im Gesetz genannte Datum markiert den spätesten Zeitpunkt, zu dem die neuen Regeln in Kraft treten müssen. Damit der gesamte Energiemarkt die Umstellung frühzeitig und einheitlich umsetzt, hat die
Bundesnetzagentur beschlossen, dass die erforderlichen Anpassungen bereits zum 6. Juni 2025 umgesetzt werden.

Alle Marktteilnehmer im deutschen Energiemarkt sind verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.