Veröffentlicht am: 15.05.2025
Beispiele aus der Praxis:
- Sie ziehen aus und melden Ihren Vertrag für die alte Wohnung erst nach dem Auszug ab.
Grundsätzlich müssen Sie so lange die Stromkosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben.
Melden Sie sich frühzeitig ab – sonst zahlen Sie weiter, selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
- Ich bin bereits aus meiner Wohnung ausgezogen und habe versäumt, mich bei Ihnen abzumelden. Was passiert nun?
Auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen, sind Sie bis zur Beendigung des Stromvertrages für die
Stromkosten verantwortlich.
Ab dem 06. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder
abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind. Daher ist es wichtig, Ein- oder Auszüge rechtzeitig zu melden – nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus.
Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist oder Sie Ihre Kündigung ein
gereicht haben.
- Ich bin ausgezogen. Wie lange bin ich für die Zahlung der Stromkosten zuständig.
Sie sind bis zur Abmeldung für die Stromkosten zuständig.
- Kann ich mich noch rückwirkend anmelden oder abmelden?
Ab dem 06. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder
abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind.