Brennholzvergabe an Selbstwerber / Voraussetzungen für die Brennholzaufarbeitung

Der Glattbacher Wald ist PEFC-zertifiziert.
Daher gibt es einige Voraussetzungen für die Brennholzaufarbeitung der Selbstwerber.
Die Gemeinde Glattbach hat im Dezember 2023 eine Holzverlosung durchgeführt.
Die Zuteilung der entsprechenden Lose erfolgt voraussichtlich in der ersten
Januar-Woche. Sollten Sie den Nachweis eines Motorsägenlehrgangs noch nicht nicht bei der Gemeinde vorgelegt haben, so bitten wir Sie, dies umgehend nachzuholen.
Wir bitten alle Personen, die ein solches Los erwerben konnten, folgende Hinweise zu beachten und zu befolgen.
Merkblatt zur Brennholzaufarbeitung
Außerdem weisen wir Sie bereits heute darauf hin, dass das zugeteilte Holz bis spätestens 31.03.2024 aus dem Wald abgefahren sein muss. Sollte der Termin nicht eingehalten werden, behält sich die Gemeinde Glattbach das Recht vor, das Holz anderweitig zu vergeben. Eine Rückerstattung kann in diesem Fall nicht erfolgen.
Alle Interessenten die sich für die Holzvergabe 2023 beworben haben, jedoch kein Los zugeteilt bekommen haben, werden bei der nächsten Holzverlosung bevorzugt behandelt.