Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen
Straßen und die Sicherung der Gehbahnen
Liebe Glattbacherinnen, liebe Glattbacher,
der Frühsommer ist in vollem Gange. Alles wächst und sprießt. So auch die Bäume und Sträucher an Ihren Anwesen.
In letzter Zeit ist den Mitarbeitern vom Bauhof vermehrt aufgefallen,
dass an einigen Grundstücken Sträucher herauswachsen oder von Bäumen
Äste überhängen und diese in den öffentlichen Straßenraum ragen.
Hierdurch werden Verkehrsteilnehmer: innen – sowohl Fußgänger als auch
Fahrzeuge – behindert. Ebenso werden dadurch häufig Verkehrszeichen
verdeckt, die zur Sicherheit im Straßenverkehr dienen.
Wir möchten daher mal wieder die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen“ in Erinnerung rufen.
Danach haben die Grundstückseigentümer: innen oder die zur Nutzung Berechtigten, die an ihren
Grundstücken vorbeiführenden öffentlichen Straßen und Wege innerhalb der geschlossenen Ortslage
in einem bestimmten Umfang auf eigene Kosten zu reinigen.
Zusammengefasst bitten wir Sie um Überprüfung Ihrer Gärten, Grünanlagen und den angrenzenden Gehwegen und ggf. um Beseitigung sowie Entsorgung von:
- in den öffentlichen Verkehrsraum ragende Äste und Sträucher
- Bäume und Sträucher die Verkehrsschilder verdecken
- Unkraut welches in den Gehweg wächst
- Kehricht, Schlamm und sonstigem Unrat
Außerdem bitten wir darauf zu achten, das Lichtraumprofil der Straße in einer Höhe von 4,00 m
freizuhalten. Nur so ist es den Bussen möglich, die Glattbacher Straßen ungehindert zu passieren.
Ebenso benötigt die Müllabfuhr diesen Bereich für eine reibungslose Durchführung.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern bereits heute für die Reinhaltung der Straßen und Gehwege.