Pflegemaßnahmen innerörtlicher Grünbereich Nähe Hauptstraße/Auf der Beine

Wie bereits angekündigt, wurden die Pflegemaßnahmen des Landschaftspflegeverbandes Aschaffenburg e.V. auf Herbst verschoben.
Folgende Grundstücke sind betroffen. 

Gemarkung Glattbach Flurnummern:
1632/8, 1632/9, 1632/10, 1632/11, 1632/13, 1632/14, 1632/40, 1633, 1633/2, 1633/7, 1633/9, 1633/11,1633/12, 1633/13, 2040-2057, 2062-2065, 2066/2, 2066/3, 2068, 2028/1, 2027/1, 2026/1, 2022/1, 2021/1, 2017/1, 2016/1, 2015/1.

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Pflege eines Wiesengrunds

Dabei handelt es sich um Entbuschung und Freistellung von verbrachten Wiesen mit ausuferndem Jungwuchs, Brombeeren sowie umgebrochenen Gehölzen. Sie sollen zugunsten von durchgängigen, offenen und artenreichen (Streuobst-) Wiesen entfernt werden. Diese Maßnahmen soll eine zukünftige, regelmäßige Flächenpflege vorbereiten, um eine dauerhafte Offenhaltung der Flächen zu erreichen.

Den Grundeigentümern entstehen daraus keine Kosten.

Falls Grundeigentümer – der o. g. Flurnummern - mit dieser Maßnahme nicht einverstanden sind, werden sie gebeten dies bis zum 8.10.2026 der Gemeinde Glattbach mit zu teilen.

Die Maßnahme soll bis Ende Februar 2027 durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexius Wack
Geschäftsführer
Landschaftspflegeverband Aschaffenburg e.V.

Mistelentfernung im Gemeindegebiet

Der Mistelbefall am Untermain bleibt weiterhin eine ernste Bedrohung für unsere Streuobstbestände. Wie bereits in den vergangenen Jahren erläutert,
entzieht der Halbschmarotzer den Apfelbäumen Nährstoffe und Wasser. Die zunehmende Trockenheit und mangelnde Pflege der Obstbäume führen dann zu einer explosionsartigen Vermehrung, was die Bäume zum Absterben bringt. Hinzu kommt die Verbreitung durch Vögel, die die Samen der Mistel aus stark
befallenen Bäumen auf befallsfreie tragen.

Zum Erhalt der Streuobstwiesen in unserer Region ist deshalb das Ziel, durch Beseitigung der Misteln die Vitalität der Bäume wieder zu fördern.
Für den Schutz des gesamten Lebensraumtyp Streuobstwiese hat die vollständige und nachhaltige Entfernung der Mistel Vorrang.

Nachdem der Landschaftspflegeverband 2022/23 erstmals Misteln in Glattbach entfernt hat, ist im kommenden Winter 2026/27 eine Nachpflege geplant.
Die Mistelbäume sollen erneut durch fachgerechte Schnitte vom Befall befreit werden. Die Maßnahme wird von einer Firma mit obstbaumtechnischer
Expertise durchgeführt.

Damit ist die Mistel allerdings noch nicht dauerhaft bekämpft. Als Folgepflege muss der Austrieb möglichst alle Jahre kontrolliert und ausgeschnitten werden. Hierfür bitten wir wieder um Unterstützung und Mithilfe der Streuobstwiesen Besitzer!

Die Kulisse für die voraussichtlich 117 Bäume in Glattbach ist auf der Karte dargestellt.

Den Eigentümern entstehen aus den Maßnahmen keine Kosten. Das Schnittgut wird ab Ende der Schnittsaison von einem Dienstleister abgeholt. Wir bitten hier um Geduld auf den Flächen. Und wir freuen uns bei der Entsorgung des Schnittguts über jeden, der selbst Hand anlegt, da die Fördermittel begrenzt sind.

Wenn Grundeigentümer/-innen mit der Nachpflege nicht einverstanden sind, dann melden Sie sich bitte. Wir gehen dann davon aus, dass sie sich selbst um die Bekämpfung kümmern, um das Weiterverbreiten auf Nachbarbäume zu unterbinden. Fragen oder Rückmeldungen bitten wir bis 08.10.2026 dem
Landschaftspflegeverband (Herrn Hörmann, Tel. 06021/394-7071) mit zu teilen.

Wir würden uns freuen, die Streuobstwiesen zusammen mit Ihnen für weitere Generationen zu erhalten! Gerne unterstützen wir Sie bei weiteren
Maßnahmen wie z.B. Nachpflanzungen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexius Wack
Geschäftsführer
Landschaftspflegeverband Aschaffenburg e.V.

Außerdem sind noch weitere Pflegemaßnahmen des Landschaftspflegeverbandes Aschaffenburg geplant:

Auf folgenden Grundstücken (meist Teilflächen): 

Gemarkung Glattbach:
Geiswald Flnr. 4358/3-4358/7, 4402 (meist Teilflächen)
Geishahlenwiese, Alte Wiese 4321-4329, 4336-4345, 3782-3808 (meist Teilflächen)

sollen Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um die Rückdrängungen von Gehölzen, um die Mahd von Wiesen und feuchten Hochstaudenfluren sowie die Pflege rund um die Waldtümpel. Damit soll der Landschaftscharakter offen gehalten und der Lebensraum von bedrohten Tieren und Pflanzen auf den Feuchtwiesenflächen erhalten werden.

Den Grundeigentümerinnen und -eigentümern entstehen daraus keine Kosten.

Als Auflage für die staatliche Förderung wird eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahre gefordert. Das heißt, dass diese Flächen in den nächsten 5 Jahren nicht entscheidend verändert werden dürfen, z.B. durch Umbruch, Aufforstung oder Bebauung.

Weiterhin dürfen diese Flächen nicht über andere Förderprogramme gefördert werden.

Falls Grundeigentümerinnen und -eigentümer – der  o. g. Flurnummern - mit diesen Maßnahmen nicht einverstanden sind oder Fragen haben, wird gebeten dies bis zum 8.10.2026 dem Landschaftspflegeverband  (Montags bis Freitags Tel. 06021/394-7070) bzw. der Gemeinde mit zu teilen.

Die Maßnahme ist wiederkehrend und soll in den kommenden Jahren 2026 bis 2029 im Winter durchgeführt werden.

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