Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch – BauGB
für den Bebauungsplan „Waldkindergarten“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.09.2026 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich der Grundstücke Flur-Nummern 3924, 3925 und 3626 „Erlenwiesen“ beschlossen. Umgrenzung des Gebiets siehe Lageplan.
Geltungsbereich
Der Lageplan des Bauamts der Gemeinde Glattbach vom 28.07.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus, Zimmer Nr. EG-05 Schulstraße 17, 63864 Glattbach, während der Dienstzeiten (Mo.-Mi.+Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr, Do. 08.00 bis 12.00 sowie 14.00 bis 18.00 Uhr) bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Glattbach unter www.glattbach.de eingesehen werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Standort des Waldkindergartens liegt am Waldrand im Erlengrund (Bereich „Erlenwiesen“).
Der Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstellung des Bauwagens für den Waldkindergarten wurde seinerzeit gestellt und die Genehmigung von der Baugenehmigungsbehörde erteilt.
Im Zuge des Betriebs hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll und geboten ist, Baurecht zu schaffen, um verschiedene für den Waldkindergarten notwendige bauliche Maßnahmen durchführen zu können. Bspw. eine Einzäunung des Geländes aus Sicherheitsgründen.
Es ist deshalb beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Hinweise
Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Glattbach zu ändern und für den Bereich eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ festzusetzen.
Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist durchzuführen.


