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Wappen Glattbach neu

Der Gemeinderat hat zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvo-raussetzungen für ein Sanierungsgebiet im Innenbereich Glattbachs auf der Grundlage des § 141 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in seiner Sitzung vom 28.03.2023 für den im Lageplan dargestellten Bereich (= Untersuchungsgebiet) beschlossen, Vorbereitende Unter-suchungen durchzuführen und damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzuleiten.

 

Das Büro arc.grün, Kitzingen wurde beauftragt die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.


Es wird auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstiger zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigter sowie Ihre Beauftragten der Gemeinde Glattbach oder dessen Beauftragten gegenüber gemäß § 138 BauGB hingewiesen.


Die Gemeinde Glattbach strebt die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes an, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Innenbereichs des Altortes zu unterstützen. Ob diese städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist, soll durch die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen überprüft und gegebenenfalls nachgewiesen werden, da bisher noch keine ausreichenden Beurteilungsgrundlagen hierfür vorliegen.

 

VU Gebiet

 

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