Feststellung des Grundversorgers für den Zeitraum 2019 bis 2021 im Netzgebiet der Gemeinde Glattbach
Grundversorger im Netzgebiet der Gemeinde Glattbach ist nach § 36 EnWG für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 die Gemeinde Glattbach – Elektrizitätswerk.
Bedingungen Grundversorgung
Grundversorgungsverordnung / StromGVV (14.03.2019)
Preise für Grundversorgung
Die allgemeinen Preise und Bedingungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens der Gemeinde Glattbach (nachfolgend EVU genannt) für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen des EVU für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.
"Haushaltsverbraucher" im Sinne von §3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für ein Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Preisblatt zur Grundversorgung ab 01.01.2017
Anlage 1 für Kunden ohne Schwachlastregelung
Anlage 1 für Kunden mit Schwachlastregelung
Anlage 2 Höchstpreisbegrenzung
Produktübersicht ab 01.01.2017
Preisblatt Wärmepumpen ab 01.01.2017
Preisblatt zur Grundversorgung ab 01.04.2020
Anlage 1 für Kunden ohne Schwachlastregelung
Anlage 1 für Kunden mit Schwachlastregelung
Anlage 2 Höchstpreisbegrenzung
Produktübersicht ab 01.04.2020
Preisblatt Wärmepumpen ab 01.04.2020
Preisblatt zur Grundversorgung ab 01.07.2020 bis 31.12.2020
Anlage 1 für Kunden ohne Schwachlastregelung
Anlage 1 für Kunden mit Schwachlastregelung
Anlage 2 Höchstpreisbegrenzung
Produktübersicht ab 01.07.2020 bis 31.12.2020
Preisblatt Wärmepumpen ab 01.07.2020 bis 31.12.2020
Preise für 1/4 Stunden Leistungsmessung auf Anfrage
Stromkennzeichnung
Kennzeichnung der Stromlieferungen 2018
Kennzeichnung der Stromlieferungen 2019
Energiedienstleistungsgesetz
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.
Schlichtungsstelle Energie
Schlichtungsstelle Energie e.V. nach §111 b EnWG
Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass sich Verbraucher nach einem erfolglosen Beschwerdeverfahren beim EVU an eine Schlichtungsstelle wenden können.
Die Kontaktadresse ist:
a) Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichsstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030/27572400, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Internet
b) Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn
Telefon: 030/22480-500, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de, Internet