Erzeugungsanlagen und Speicher (EEG)

Bericht über die Ermittlung:

Anmeldung einer Einspeiseanlage an das Niederspannungsnetz

Alle technischen Regelungen sowie Informationen zur Anmeldung einer Einspeiseanlage finden Sie
in unserer TAB.

Außerdem gelten die jeweils aktuellen Fassungen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz),
des KWK-G (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz), sowie die VDE-Anwendungsregeln AR 4105 (Niederspannung)
bzw. AR 4110 (Mittelspannung).

In den meisten Fällen ist es zunächst ausreichend das ausgefüllte Formular zur Anmeldung zum
Netzanschluss an nadine.kraus@glattbach.bayern.de zu senden. Wenn dieser geprüft ist und die
Anschlussvoraussetzungen technisch gewährleistet sind, werden wir dem Bau der Anlage zustimmen und
Sie bitten alle weiteren nötigen Unterlagen für den Anmeldeprozess bis spätestens eine Woche vor geplanter Inbetriebnahme vorzulegen. Dies können je nach Anlage sein:

  • Antragstellung (Vordruck E1)
  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der
    Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und /oder Speicher hervorgehen.
  • Für Erzeugungsanlagen: Für jede zugehörige Erzeugungseinheit ein Datenblatt mit den technischen Daten (Vordruck E2)
  • Für Speicher: Datenblatt mit den technischen Daten (Vordruck E3)
  • Deckblätter der Einheitenzertifikate der Erzeugungseinheiten (Vordruck E4)
  • Bei Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom >75A den Auszug „Netzrückwirkungen“ aus dem
    Prüfbericht (Vordruck E5), bzw. den vollständigen Prüfbericht.
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen und das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (Vordruck E6)
  • Prüfbericht für den Netz- und Anlagenschutz (Vordruck E7)
  • Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV,E-Überwachung,
     70%-Begrenzung nach VDE-AR-N 4105 Punkt 5.7.4.2, Symmetrieeinrichtung nach VDE-AR-4100 Punkt 5.5)
  • Übersichtsschaltplan der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers aus dem hervorgeht:
    • evtl. bereits vorhandener Erzeugungsanlagen
    • Eckdaten der eingesetzten Betriebsmittel
    • Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen
    • Anordnung der Zählerplätze
    • Modul- und Wechselrichterzuordnung
    • Anzahl der Module
    • Zuordnung je Gebäude
  • Auswahlblatt für Messkonzepte
  • Bestätigung der Umsetzung § 9 EEG Technische Vorgaben
  • Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige für die elektrische Anlage (Antrag zum Zähler)

Die Inbetriebsetzung erfolgt dann am vereinbarten Termin, an dem wir in der Regel anwesend sind.
Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenerrichter ein

in zweifacher Ausführung anzufertigen. Ein Exemplar für den Anlagenbetreiber und ein Exemplar für den Netzbetreiber. Wir behalten uns vor einen Funktionsnachweis für das Netzsicherheits-/
Einspeisemanagement vom Anlagenbetreiber zu verlangen.

Für Erzeugungsanlagen <135 kW ist nun das Betriebserlaubnisverfahren abgeschlossen.
Für Anlagen >= 135 kW erteilt der Netzbetreiber eine endgültige Betriebserlaubnis.

Kurzinformation - Mikro - PV - Anlagen mit Stecker

Speicher:

Alle elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden