Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Unter www.personalausweisportal.de können Sie sich umfassend über den neuen Ausweis informieren.

Passamt

Personalausweise und Reisepässe:

Die Personalausweise, die bis zum 30.07.2010 beantragt wurden, können im Rathaus abgeholt werden; gleiches gilt für die bis zum 30.07.2010 beantragten Reisepässe.

Status der beantragten Personalausweise/Reisepässe

Wichtige Information Ihres Passamtes!

Betreff: Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen

Der Kinderreisepass ist gem. § 5 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gültig. Nach § 5 Abs. 4 Satz 2 Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist ein Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung darstellt.

Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist jedoch, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Es wird somit eine Neuausstellung erforderlich.

Für die bis zum Jahr 2005 ausgestellten Kinderausweise ist generell keine Verlängerung mehr möglich.

Gebühren

Bundespersonalausweis                                      

      8,00 € 

 Vorläufiger Bundespersonalausweis

      8,00 € 

 Reisepass ab dem 24. Lebensjahr

    59,00 € 

 Reisepass bis zum 24. Lebensjahr

    37,50 €

 Express Gebühr
 (Lieferung innerhalb von 3 WT ab Antragstag,
  vor 12 Uhr, zzgl. zur normalen Gebühr)

    32,00 €

 Vorläufiger Reisepass

    26,00 € 

 Kinderreisepass

    13,00 €

 Verlängerung Kinderreisepass

      6,00 €




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