Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Unter www.personalausweisportal.de können Sie sich umfassend über den neuen Ausweis informieren.

Passamt

Personalausweise und Reisepässe:

Die "neuen" Personalausweise, für die ein PIN-Brief versandt wurde sowie die bis zum 16.01.2012 beantragten Reisepässe, können abgeholt werden.

Status der beantragten Personalausweise/Reisepässe

Wichtige Information Ihres Passamtes!

Betreff: Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen

Der Kinderreisepass ist gem. § 5 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gültig. Nach § 5 Abs. 4 Satz 2 Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist ein Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung darstellt.

Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist jedoch, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Es wird somit eine Neuausstellung erforderlich.

Für die bis zum Jahr 2005 ausgestellten Kinderausweise ist generell keine Verlängerung mehr möglich.

Gebühren

Bundespersonalausweis ab dem 24. Lebensjahr

 

28,80 €

 

Bundespersonalausweis bis zum 24. Lebensjahr

 

22,80 €

 

Vorläufiger Bundespersonalausweis

 

10,00 €

 

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr

 

59,00 €

 

Reisepass bis zum 24. Lebensjahr

 

37,50 €

 

Express Gebühr
(Lieferung innerhalb von 3 WT ab Antragstag,
vor 12 Uhr, zzgl. zur normalen Gebühr)

 

32,00 €

 

Vorläufiger Reisepass

 

26,00 €

 

Kinderreisepass

 

13,00 €

 

Verlängerung Kinderreisepass

 

  6,00 €

 




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