Ordnungsamt

Verkäufe:

 Grünabfallsäcke                              

                                           0,50 €  

 Restmüllsäcke

                                         12,00 €

 Hundekotbeutel (50 Stück)

                                           1,50 €

Grünabfallsäcke für die Grünabfallsammlung in Glattbach:
Grünabfallsäcke gibt es im Rathaus, Zimmer-Nr. 3 und auch in der "Glattbacher Zettelstub" (Hauptstraße 93). Grünabfallsäcke sind verwendbar für kompostierbare Gartenabfälle (Laub, Rasenschnitt, Pflanzenreste) und können bei der Grünabfallsammlung bereitgestellt werden.

Restmüllsäcke/Hundekotbeutel:
Restmüllsäcke sowie Hundekotbeutel sind im Rathaus, Zimmer-Nr. 3 zum Kauf erhältlich.

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Sie möchten im Rahmen eines privaten Festes ein Feuerwerk abbrennen? Grundsätzlich ist das Abbrennen eines Feuerwerkes außerhalb der "Silvesterzeit" verboten. Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden. Klasse II bedeutet: Kleinfeuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden dürfen. Die Genehmigung ist schriftlich bei der Gemeinde Glattbach zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:

Rechtsgrundlagen hierfür sind §§ 23, 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.




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