Gebühren

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Gebühren des
Melde-, Pass-, Standes- und Gewerbeamtes:

 

 Meldeamt

 

 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 

       13,00 € 

 Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses   

       13,00 €

 Bescheinigung/Bestätigung

         5,00 € 

 Bestätigung für soziale Zwecke

    kostenfrei

 Meldebescheinigung an der Zulassungstelle

         7,70 €

 Führerscheinantragsbestätigung

         5,10 € 

 Auskunft EWO

       10,00 € 

 Ersatz-Lohnsteuerkarte

         1,50 €

  

 Passamt  

     

 Bundespersonalausweis                                      

         8,00 € 

 Vorläufiger Bundespersonalausweis

         8,00 € 

 Reisepass ab dem 24. Lebensjahr

       59,00 € 

 Reisepass bis zum 24. Lebensjahr

       37,50 €

 Express Gebühr
 (Lieferung innerhalb von 3 WT ab Antragstag,
  vor 12 Uhr, zzgl. zur normalen Gebühr)

       32,00 €

 Vorläufiger Reisepass

       26,00 € 

 Kinderreisepass

       13,00 €

 Verlängerung Kinderreisepass

         6,00 € 

  

 Standesamt 

 

 Urkunden                                                      

          7,00 € 

 Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch 

          8,00 €

 Kirchenaustritt:

 

   - Einzelperson

        25,00 €

   - mehrere Personen gleichzeitig

        35,00 €

   - Bescheinigung

          6,00 € 

Weitere standesamtliche Gebühren erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Standesamt.

 Gewerbeamt 

 

 Auskunft aus dem Register                               

        12,50 € 

 An- und Abmeldung *)

    

   - Kleingewerbe (nebenberuflich)

        15,00 €

   - Hauptberufliches Gewerbe

        20,00 € 

   - mit Beschäftigten ab Inhaber + 2

        30,00 €

   - bei der GbR (pro Person)

        12,50 €

 Bei Ummeldungen
 (bei denen das Gewerbe bestehen bleibt)

 

   - Betriebsverlegung innerhalb der Gemeinde

    kostenfrei 

   - Erweiterung der Tätigkeiten

       12,50 €

   - Abmeldung von Tätigkeiten

       12,50 € 

*) Eine Gewerbeabmeldung muss auch erfolgen, 
    wenn der Gewerbebetrieb außerhalb von Glattbach weiterhin ausgeübt   
    wird. Am neuen Sitz ist eine Anmeldung des Gewerbes erforderlich.




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